Hausordnung

Das Center

Hier erfährst du alles Wissenswerte über unser Einkaufszentrum, die Anreise und Parkmöglichkeiten oder unsere Geschenkgutscheine. Verschaffe dir einen ersten Eindruck unter den „Impressionen“ des Centers. Bei weiteren Fragen benutze gerne unser Kontaktformular.
  1. Home
  2. Das Center
  3. Hausordnung

Unsere Hausordnung

Sehr geehrter Besucher der Rathaus- Galerie,

damit sich alle auf Dauer bei uns wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind.

Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Centergelände, insbesondere für die Ladenstraße.

  1. Es gilt ein generelles Rauchverbot und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist nur innerhalb der gastronomischen Einrichtungen gestattet.
  2. Betteln und Hausieren, sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.
  3. Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Center-Managements nicht gestattet.
  4. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, das Fotografieren, Kundenbefragungen usw. benötigt man die schriftliche Genehmigung des Center-Managements.
  5. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Inliner, Rollschuh- und Skateboardfahren ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
  6. Hunde sind kurz an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu entfernen.
  7. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Treppen sowie den Blumenanlagen erlaubt.
  8. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen, auch in Geschäftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw., werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  9. Das weitere Verweilen nach der Aufforderung durch das Center-Management oder seiner Beauftragten, das Center zu verlassen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  10. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

Ihr Center-Management